Gastaufnahmebedingungen

Kurbeitrag

Ab Vollendung des   6. Lebensjahres         €1.60 (= 6 Jahre)

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres         €3.20 (=14 Jahre)

Kurbeitragsbefreiung:

  • Geschäftsreisende sind Kurbeitragsfrei (somit besteht kein Anspruch auf die Leistungen der Allgäu-Walser-Card)
  •  Gäste mit nachweisbaren Behinderungsgrad ab 80% sowie deren offizielle Begleitperson (eingetragenes ,,B“ ) sind kurbeitragsfrei

Gastaufnahmevertrag

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verplichtet, Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung:
    bei Übernachtungen mit Frühstück 20%,
    bei Übernachtungen mit Halbpension 30%,
    bei Übernachtungen mit Vollpension 40%.
    Bei Ferienwohnungen beträgt die Minderung 10%.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
  6. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl.  Ausfallskosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stonierten Buchungszeitraumes wreden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
  7. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Um bei Nichtantreten der Reise nicht auf unliebsame Kosten sitzen zu bleiben, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung!